ab 5.3.2022 gilt …
- In Kundenbereichen von körpernahen und nicht körpernahen Dienstleistungen wird das Tragen einer
FFP2-Maske empfohlen, die Pflicht zum Tragen entfällt.
- Eine Kontrollpflicht des 2G-Nachweises entfällt.
FFP2-Maske empfohlen, die Pflicht zum Tragen entfällt.
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